19.07.2019 08:00 Alter: 5 yrs
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Klare Regeln auf den Almen: Neues Gesetz ist gültig

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2019 die Gesetzesänderung im Bereich der Haftung von Viehhaltern beschlossen. Das Gesetz gilt für alle schädigenden Ereignisse, die nach dem 1. Juli 2019 eintreten.

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Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wird in den nächsten Tagen erfolgen. Konkret geht es um die Präzisierung des § 1320, in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist. Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich. Dazu wird ein neuer Absatz in den § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Erstmals wird damit die Eigenverantwortung der Alm-Besucherinnen und -Besucher verankert. Gäste werden in die Verantwortung genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter gibt es künftig deutlich mehr Rechtssicherheit, wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten. „Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um schon für die heurige Almsaison mehr Sicherheit auf Österreichs Almen zu ermöglichen. Meine Vorgängerin Elisabeth Köstinger hat den 'Aktionsplan sichere Almen' initiiert, mit dem Beschluss der ABGB-Novelle ist die Umsetzung aller Maßnahmen vervollständigt“, betont die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek. „Durch die Gesetzesänderung gibt es erstmals klare Regeln des Miteinanders auf unseren Almen und Weiden, auf die sich Behörden und Gerichte direkt beziehen können.“

Informations-Folder mit den „Zehn Verhaltensregeln für Alm-Besucher“, der „Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“, ein Video und weitere Unterlagen stehen auf www.sichere-almen.at zur Verfügung.

Quelle: AIZ