25.08.2017 07:00 Alter: 7 yrs
Kategorie: Aktuelles Heft, Startseite

Das ist neu an der Tierhaltungsverordnung

Die 1. Tierhaltungsverordnung wurde novelliert. Größere Ställe für Ziegen, Schmerzmittel für Lämmer und die Enthornung der Kitze sind die wichtigsten Änderungen.

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Am 6. Juni 2017 wurde die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung veröffentlicht. Sie enthält einige wichtige Änderungen, die auch die Schafund Ziegenhaltung betreffen. Der prominenteste Diskussionspunkt war die erneute Erlaubnis der Ziegenkitzenthornung für milchbetonte Betriebe. Die Enthornung war seit 31.12.2015 verboten, was für viele Milchziegenbetriebe ein Problem darstellte. Mit der Novelle ist die Enthornung nun wieder ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Gleichzeitig wurden die geforderten Mindestflächenmaße in der Ziegenhaltung deutlich angehoben. Bei den Schafen gibt es nur eine Änderung: Das Kupieren der Lämmer darf nur noch unter Betäubung und mit postoperativen Schmerzmitteln durchgeführt werden, unabhängig vom Alter der Tiere. Generell dürfen Eingriffe nur noch unter Schmerzbehandlung gemacht werden. Die novellierte Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

Eingriffe nur mit Schmerzbehandlung

Bisher waren Eingriffe bei Nutztieren auch ohne Schmerzbehandlung möglich. Mit der jüngsten Novelle sind alle Eingriffe nur nach wirksamer Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung erlaubt. Das bekanntermaßen erhöhte Verletzungsrisiko durch Hörner, insbesondere bei der gemischten Haltung von behornten und unbehornten Ziegen, führte dazu, dass die Enthornung der Kitze in Milchbetrieben nunmehr wieder zulässig ist. Voraussetzung ist, dass der Eingriff bis zu einem Alter von vier Wochen von einem Tierarzt „nach wirksamer Betäubung und mit postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung“ durchgeführt wird.

 

Weitere Details über die Änderungen in der 1. Tierhaltungsverordnung lesen Sie im vollständigen Artikel in Schafe & Ziegen aktuell 5/2017.