21.04.2016 11:32 Alter: 8 yrs
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Blauzunge: Vektorfreier Zeitraum beendet

Mit 21. April 2016 endete der Vektorfreie Zeitraum. Ab Freitag 22. April dürfen nur noch geimpfte Tiere aus der Sperrzone in freie Gebiete verbracht werden.

Foto: vladimir salman/shutterstock

Bei der Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen ist am Viehverkehrsschein in der Spalte „Nähere Angaben“ bei gegen Blauzunge geimpften Tieren der Serotyp, gegen den geimpft wurde (BT 4), einzutragen sowie das Datum der zuletzt durchgeführten Impfung unter zusätzlicher Angabe, ob es sich dabei um die erste (G1) oder die zweite Grundimmunisierung (G2) oder um eine Auffrischungsimpfung (A) handelt. Beispiel: BT 4 G2 25.3.16
Eine Verbringung ist nach Italien und innerösterreichisch zehn Tage nach der zweiten Grundimmunisierung möglich, andernfalls erst 60 Tage nach der zweiten Impfung.
Nach jeweils sieben Monaten ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich, damit der aufrechte Impfstatus erhalten bleibt.

Ungeimpfte Jungtiere von geimpften Muttertieren

Innerhalb Österreichs dürfen Lämmer und Kitze bis zum Ende des dritten Lebensmonats in freie Gebiete transportiert werden, wenn sie von geimpften Muttertieren abstammen. In der Spalte „Nähere Angaben“ ist daher der Impfstatus des Muttertieres in der beschriebenen Weise einzutragen. Zusätzlich ist in diesem Fall vor der Angabe des BT-Serotyps der Buchstabe M (für „Muttertier“) zu setzen. Beispiel: M BT 4 G2 15.12.15

 

Quelle: LK NÖ (Stefan Fucik)