21.12.2016 07:00 Alter: 7 yrs
Kategorie: Aktuelles Heft, Startseite

Beweidung als Dienstleistung

Immer mehr Gemeinden und private Grundstückseigentümer interessieren sich für Schafe als günstige Grünlandpfleger. Für den Tierhalter gibt es bei solchen Vereinbarungen einiges zu beachten.

Foto: Ringdorfer

Anstatt Bahndämme, Bauparzellen und öffentliche Grünflächen mähen zu müssen, wollen immer mehr Grundstückseigentümer diese Arbeit von Schafen oder Ziegen erledigen lassen. Das spart Zeit und Kosten und weidende Tiere sind in vieler Hinsicht auch sympathischer als laute Mäher. Immer wieder sind Schaf- und Ziegenhalter mit ähnlichen Anfragen konfrontiert wie: „Wir haben hier eine große Wiese, Sie haben Schafe – bringen Sie doch Ihre Schafe zu uns, wir sparen uns das Mähen und die Tiere haben etwas zu fressen.“ Derartige Kooperationen zwischen Landwirten und Gemeinden, Privatpersonen oder Firmen sind grundsätzlich zu begrüßen, da sie die positiven Eigenschaften der kleinen Wiederkäuer für die Landschaftspflege wieder mehr ins öffentliche Interesse rücken. Der Tierhalter muss dabei allerdings die zahlreichen möglichen Auswirkungen auf Förderungen, Sozialversicherung, Tiergesundheit und vieles mehr beachten.

Wer ist Bewirtschafter?
Wenn der Tierhalter frei über die Fläche und ihre Bewirtschaftung verfügen kann (Zeitpunkt, Dauer, Art der Nutzung), dann tritt er als Bewirtschafter auf. Die Tiere bleiben stets im Besitz des Tierhalters und dementsprechend auch die Verantwortung, etwa für die ausbruchsichere Einzäunung und die Kontrolle der Herde. Theoretisch kann der Bewirtschafter als solcher frei über Zeitpunkt und Dauer der Beweidung entscheiden, es sollte allerdings auf jeden Fall eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Tierhalter getroffen werden.

Welche weiteren fördertechnischen und rechtlichen Auswirkungen Sie als Tierhalter bei Beweidung als Dienstleistung bedenken sollten erfahren Sie im vollständigen Artikel in der aktuellen Ausgabe Schafe & Ziegen aktuell 1/2017.