03.07.2019 14:50 Alter: 5 yrs
Kategorie: Startseite

Almpaket beschlossen: Mehr Rechtssicherheit für Tierhalter

Im Nationalrat wurde am 2. Juli 2019 eine Anpassung im Haftungsrecht beschlossen. Stärkere Eigenverantwortung und die Einhaltung von Verhaltensregeln für Almbesucher sind nun rechtlich festgeschrieben. Damit erhalten heimische Alm- und Weidebauern mehr Rechtssicherheit.

Foto: Archiv

„Rechtzeitig zu Beginn der Almsaison gibt es für die heimischen Alm- und Weidebauern mehr Rechtssicherheit”, freut sich Bauernbund-Präsident Georg Strasser über die Anpassung im Haftungsrecht, die am 2. Juli 2019 im Nationalrat beschlossen wurde. „Damit schaffen wir den Rahmen für ein sicheres Miteinander auf den Almen und Weiden, was auch Ziel des Aktionsplans sichere Almen war”, so Strasser. Nach dem tragischen Tod einer deutschen Urlauberin nach einer Kuh-Attacke in Tirol wurden schnellstmöglich gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht, um Konfliktsituationen auf den Almen künftig zu verringern.

„Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse auf unseren Almen. Mit dieser Änderung schaffen wir nun Rechtssicherheit und Klarheit für unsere Almbauern, denn in den vergangenen Monaten war die Verunsicherung bei ihnen groß. Viele Alm- und Weidebauern spielten mit dem Gedanken, ihre Almen für Wanderer und Touristen zu sperren. Das ist nicht im Sinne von Landwirten, Tieren und Erholungssuchenden”, erklärt Strasser. Vielmehr sei es wichtig, ein gutes Miteinander zwischen Tourismus und Landwirtschaft zu ermöglichen. „Wir sind froh, dass wir die Änderung zeitnah auf den Weg gebracht haben und den Betroffenen dadurch mehr Rechtssicherheit bieten können”, so der Bauernbund-Präsident.

Aktionsplan umgesetzt – Eigenverantwortung gestärkt

Teil des Aktionsplans „Sichere Almen” ist auch ein Verhaltenskodex für Freizeitsportler. Zehn Verhaltensregeln klären auf, wie sich Almbesucher in der freien Natur zu verhalten haben, ähnlich wie es mit den FIS-Regeln ist. „Bisher wurden immer die Tierhalter in die Verantwortung genommen, doch wer in der Natur unterwegs ist, muss sich auch an Regeln halten und Eigenverantwortung tragen”, unterstreicht Strasser.

Erstmals wird durch die Änderung des Haftungsrechts die Eigenverantwortung festgeschrieben. „Generell gilt für alle Almbesucher, den direkten Kontakt mit den Weidetieren zu vermeiden, diese nicht zu streicheln oder zu füttern. Dies gilt besonders für Mutterkühe mit Kälbern. Hier bitte besonders darauf achten, Abstand zu halten und sollte man einen Hund mitführen, diese Weiden zu meiden oder weiträumig zu umgehen”, erklärt Strasser. Der Aktionsplan umfasst auch einen Leitfaden für Bauern und eine Präzisierung der Tierhalterhaftung. „Zum ersten Mal gibt es einheitliche Standards für Landwirte, die von Branchenvertretern ausgearbeitet wurden und ständig aktualisiert werden”, so Strasser abschließend.